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Aktuelle Gerichtsurteile: Immobilienrecht

Mit diesem Newsfeed informieren wir Sie über Wissenswertes aus dem Bereich der deutschen Rechtsprechung.
  1. Allein mit der Begründung, dass die Anpassung des Wohnungsmarkts gerichtsbekannt sei, kann eine Räumungsfrist nicht gemäß § 721 ZPO verlängert werden. Vielmehr hat der Mieter darzulegen und zu beweisen, dass er sich ausreichend um Ersatzwohnraum bemüht hat. Dies hat das Landgericht Berlin II entschieden.

    (Landgericht Berlin II, Beschluss vom 17.02.2024 - 67 T 108/23)
  2. Die Teilanfechtung der Beschlüsse über die Anpassung der Vorschüsse oder die Einforderung von Nachschüssen ist nach neuem Recht nicht mehr möglich. Vielmehr muss die gesamte Jahresabrechnung angefochten werden. Dies hat das Landgericht Frankfurt a.M. entschieden.

    (LG Frankfurt am Main, Urteil vom 07.12.2023 - 2-13 S 27/23)
  3. Gegen den ausgeschiedenen Verwalter besteht kein Anspruch darauf, die formal ordnungsmäße Abrechnung zu korrigieren. Dies kann vielmehr der neue Verwalter übernehmen. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Pankow entschieden.

    (Amtsgericht Berlin-Pankow, Urteil vom 14.02.2024 - 7 C 323/23)
  4. Ein Schornstein gehört zum Gemeinschafts­eigentum. Dies gilt auch dann, wenn er nur einem Wohneigentum dient. Dies hat das Landgericht Berlin II entschieden.

    (Landgericht Berlin II, Urteil vom 29.02.2024 - 85 S 52/2)
  5. Der unter anderem für das Wohnungs­eigentumsrecht zuständige V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat auf der Grundlage des im Jahr 2020 reformierten Wohnungs­eigentumsrechts über die Voraussetzungen entschieden, unter denen die Wohnungseigentümer für Erhaltungsmaßnahmen am Gemeinschafts­eigentum eine von der bisherigen Kostenverteilung abweichende Kostentragung zulasten einzelner Wohnungseigentümer beschließen können.

    (BGH, Urteil vom 22.03.2024 - V ZR 87/23)
  6. Der unter anderem für das Wohnungs­eigentumsrecht zuständige V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat auf der Grundlage des im Jahr 2020 reformierten Wohnungs­eigentumsrechts über die Voraussetzungen entschieden, unter denen die Wohnungseigentümer für Erhaltungsmaßnahmen am Gemeinschafts­eigentum eine von der bisherigen Kostenverteilung abweichende Kostentragung zulasten einzelner Wohnungseigentümer beschließen können.

    (BGH, Urteil vom 22.03.2024 - V ZR 81/23)
  7. Der Trittschallschutz in einer Mietwohnung muss grundsätzlich nur den Anforderungen Genüge tun, die zum Zeitpunkt der Errichtung des Gebäudes galten. Es besteht daher regelmäßig kein Anspruch auf Neubaustandard. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Wedding entschieden.

    (AG Berlin-Wedding, Urteil vom 03.03.2023 - 16 C 301/21)
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